Was ist eine Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege bedeutet vollstationäre Pflege für einen befristeten Zeitraum, in der Regel bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr.

Die Verhinderungspflege wird auf begründeten Antrag von der Pflegekasse genehmigt, wenn der pflegende Angehörige verhindert ist, die Pflege vorübergehend weiterzuführen, zum Beispiel aufgrund von Urlaub oder eigener Krankheit.

Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die pflegebedürftige Person seit mindestens einem Jahr in einer Pflegestufe eingestuft ist und mind. auch ein Jahr von der gleichen Pflegeperson betreut wurde.

§ 39 SGB XI besagt, dass die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson für längstens 4 Wochen pro Kalenderjahr übernimmt.
Die Form der Ersatzpflege kann der Pflegebedürftige frei wählen. Es kommt eine private Ersatzkraft, ein Pflegedienst oder auch die Aufnahme in einer Einrichtung in Frage.
Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen jedoch 1.510,- € pro Kalenderjahr nicht übersteigen; dies gilt unabhängig von der Pflegestufe.

Pflege- und Betreuungskosten über eine Verhinderungspflege können wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen