Fotohinweise

Im Folgenden finden Sie ausführliche Fotohinweise entsprechend unseren Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO. Im Rahmen unserer Veranstaltungen, bei denen wir selbst als Organisatoren auftreten oder an denen wir als Kooperationspartner beteiligt sind, fertigt der ZuGABe e. V. Bild- und Tonaufnahmen von Betreuern, Teilnehmern, Beteiligten, Ambiente und Gästen an, die wir im Rahmen der PR- und Öffentlichkeitsarbeit unseres Vereins analog und digital nutzen. Verantwortlich für die Erstellung, Speicherung und Verarbeitung der Bild- und Tonaufnahmen ist die Pressestelle desZuGABe e. V., die Sie wie folgt erreichen können:

ZuGABe e. V.
– Pressestelle –
Gutzkowstraße 10
10827 Berlin
Telefon: +49 30 23901978
E-Mail: datenschutz Ät zugabe Minus verein Punkt de
Fax: +49 30 23901979

Zweck der Erstellung von Bild- und Tonaufnahmen

Die im Rahmen der Veranstaltung von uns oder einem beauftragten Fotografen angefertigten Bild- und Tonaufnahmen werden im Rahmen der Dokumentation von und Nachberichterstattung zu Veranstaltungen verwendet. Dies geschieht in Form von Beiträgen und Fotogalerien auf der Webseite unseres Vereins, in veranstaltungsbezogenen Publikationen. Des Weiteren werden die angefertigten Bild- und Tonaufnahmen auch zur Darstellung unserer Vereinsangebote auf den Social-Media-Kanälen des Vereins, also Facebook, Twitter, XING, Foursquare und Yelp eingesetzt. Die Verwendung der Bild- und Tonaufnahmen geschieht somit ausschließlich zum Zwecke der Darstellung und Bewerbung unserer Vereinsangebote und -aktivitäten gegenüber Mitgliedern und Interessenten.

Weitergabe an Dritte

Die im Rahmen unserer öffentlichen Veranstaltungen erstellten Bild- und Tonaufnahmen werden im Rahmen unserer Pressearbeit genutzt.

Speicherung der Bild- und Tonaufnahmen

Die im Rahmen unserer Veranstaltungen erstellten Bild- und Tonaufnahmen werden sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form gespeichert, verarbeitert, kopiert und archiviert. Eine Löschung der Bild- und Tonaufnahmen ist nicht vorgesehen, da diese im Rahmen der Dokumentation der Vereinsarbeit jederzeit abrufbar sein müssen. Hinzu kommt, dass einmal gedruckte und verteilte Medien nicht wieder zurückgerufen werden können. Zudem können im Internet veröffentlichte Bild- und Tonaufnahmen auch nach ihrer Löschung über Suchmaschinen weiterhin im Netz auffindbar sein. Somit ist weder ein Widerruf gänzlich umsetzbar, noch kann der Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen werden.