Verhinderungspflege bedeutet vollstationäre Pflege für einen befristeten Zeitraum, in der Regel bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr. Die Verhinderungspflege wird Mehr lesen →
Kurzreisen aber auch niedrigschwellige Angebote wie z.b. unsere Gruppenangebote können, bei Anspruch, über den Entlasungsbeterag (früher „zusätzliche Betreuungsleistungen„) abgerechnet werden. Mehr lesen →
Kriterien für die Beantragung von zusätzlichen Betreuungsleistungen Pflegestufe 0 (auch hier kann ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen bestehen)! Diese Bezeichnung Mehr lesen →